Wir betrachten Aufklärungsarbeit und die Bereitstellung sicherer Entwicklungsräume für alle Mädchen und Jungen als RECHT von Kindern und Jugendlichen (und selbstverständlich auch von Erwachsenen). Allgemein formuliert finden wir diese Rechte bereits im Kinder- und Jugendschutz-Gesetz. Danach hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen und Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen.

Die speziellen Rechte lesbischer, schwuler und bisexueller Jugendlicher in der Schule umfassen u.a.
(verändert übernommen aus den Broschüren von Project 10, Project 21, sowie GLAAD/ SFBA, zitiert in Bass und Kaufmann 1999, S. 147)
Diese Rechte lesbischer und schwuler Jugendlicher sind bei weitem noch nicht sichergestellt. Insofern besteht Handlungsbedarf. Insbesondere Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, haben die professionelle Verantwortung, sich entsprechend thematisch weiterzubilden, um Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Verfügung stellen zu können und um Stellung gegen lesben- und schwulenfeindliche Übergriffe beziehen zu können. So stellte 1994 die unabhängige Kommission zur Bekämpfung und Verhinderung von Gewalt in Berlin unter anderem fest:
„Es bedarf einer Pädagogik, die die Akzeptanz von Menschen mit gleichgeschlechtlichen Lebensweisen fördert. Der Abbau von Vorurteilen sowie die Enttabuisierung des Themas Homosexualität beginnen mit einer Sensibilisierung der Lehrkräfte und aller für Schule Verantwortlichen und setzen ein grundlegendes Verständnis von der Gleichwertigkeit verschiedener Lebensformen voraus." (zitiert nach GEW und Kombi 1997, S. 5)